Will man mit geltendem Recht verdeutlichen, worin der Unterschied zwischen Weinbrand und Branntwein besteht, und welcher Seite Cognac zu zuordnen ist, sieht man sich vor einige nicht unerhebliche Schwierigkeiten gestellt. Denn während steuerrechtlich Weinbrand eine Unterkategorie von Branntweinen darstellt (worunter diverse Spirituosen und sogar Agraralkohol ab einem Alkoholgehalt von 15 % zusammengefasst sind), bestimmt die einschlägige EG-Verordnung Branntwein als Weindestillat. Nach der erst genannten Definition wäre Cognac also ein Weinbrand, nach der zweiten ein Branntwein. Halten wir uns an besagte EG-Verordnung, die uns in § 4 verspricht:: “Um eine systematischere Gestaltung der Rechtsvorschriften für Spirituosen sicherzustellen, sollte diese Verordnung klar festgelegte Kriterien für die Herstellung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen enthalten.” Dass überhaupt eine “systematischere Gestaltung der Rechtsvorschriften” erforderlich war, zeigt schon, dass hier offenbar Nachholbedarf bestand.

Cognac Grande Fine Champagne

Vergleichen wir die Definitionen von Branntwein und Weinbrand, wonach [Anhang II.4] Branntwein eine Spirituose ist,

  • „die ausschließlich durch Destillation zu weniger als 86 % vol von Wein oder Brennwein oder durch erneute Destillation eines Weindestillats zu weniger als 86 % vol gewonnen wird,
  • die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist,
  • die einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.
  • Der Mindestalkoholgehalt von Branntwein beträgt 37,5 % vol.“

Dagegen ist Weinbrand (Brandy) eine Spirituose, die [Anhang II.5]

  • „aus Branntwein mit oder ohne Zusatz von Weindestillat, das zu weniger als 94,8 % vol destilliert ist, gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50 % des Alkoholgehalts des Fertigerzeugnisses ausmacht,
  • in Eichenholzbehältern mindestens ein Jahr oder — bei Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1 000 Litern — mindestens sechs Monate gereift ist,
  • einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist, die ausschließlich aus der Destillation bzw. erneuten Destillation der Ausgangsstoffe stammen,
  • einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.
  • Der Mindestalkoholgehalt von Brandy oder Weinbrand beträgt 36 % vol.“
Rémy Martin

Es gibt also einige Übereinstimmungen, insbesondere aber wird klar gestellt, dass Weinbrand als eine Unterkategorie von Branntwein zu verstehen ist. Die wohl augenfälligste Unterschiede betreffen dabei den Herstellungsprozess und nicht die Merkmale des Endprodukts.

Wenn nach obiger Definition Cognac aber unter die Branntweine fällt [Anhang III], stellt sich die Frage, warum sich im Sprachgebrauch Cognac als Weinbrand etabliert hat. Beide Begriffe gehen auf das mittelhochdeutsche “gebranter wīn”, bzw. das mittelniederdeutsche “brandewīn” zurück, wovon sich auch der englische Ausdruck “brandy wine” ableitet. Aus etymologischer Sicht könnten Weinbrand und Branntwein also synonym verwendet werden. Dass Cognac in der zitierten EG-Verordnung (sachlich falsch) als Branntwein geführt wird, ist den deutsch-französischen Streitigkeiten um diesen mittlerweile als Herkunftsbezeichnung geschützten Begriff geschuldet.

Stellungnahme Hugo Asbachs zum Versailler Friedensvertrag

Der erste “Deutsche Weinbrand”, heute als Asbach Uralt bekannt, wurde 1892 von Hugo Asbach und seiner „Export-Compagnie für deutschen Cognac“ als „Rüdesheimer Cognac“ verkauft. Zwar ließ sich Hugo Asbach 1907 “Weinbrand” als geschütztes Warenzeichen eintragen, doch konnte sich der Name gegenüber der bekannteren Bezeichnung Cognac nur langsam durchsetzen. Zeitgleich versuchten französische Cognac-Hersteller gegen die aus ihrer Sicht unlautere Verwendung des Begriffs vorzugehen. Allerdings wurde erst 1920, mit der Ratifizierung des Versailler Vertrags, eine eindeutige Rechtslage geschaffen, die – durch den sog. Champagner-Paragraphen – untersagte, deutsche Produkte unter fremden Herkunftsbezeichnungen zu führen.

So ergibt sich heute die durchaus nicht der Ironie entbehrende Situation, dass zwar der Deutsche Weinbrand, nicht aber der Cognac als Weinbrand geführt wird

Autor/in

Max ist ein Spirituosenexperte und Redner in den Bereichen Marketing, Technologie, Start-ups und Geschäftsentwicklung. Er ist auch ein Landwirt. Er mag Werkzeuge und Maschinen, Game of Thrones und Better Call Saul. Zu seinen Top 10 Cognacs gehören der Audry XO und Bache Gabrielsen 1973.

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